Noch ist es keine Pflicht – aber das wird sich bald ändern: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt nächstes Jahr.
Noch ist es keine Pflicht – aber das wird sich bald ändern: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das voraussichtlich ab dem 28. Juni 2025 greift, werden auch Unternehmen ohne direkten Bezug zur öffentlichen Hand verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Was heißt das konkret?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Apps so entwickelt werden, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen. Dazu zählen zum Beispiel:
Kontraste und Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche
Vorlesefunktion und Screenreader-Kompatibilität für Blinde
Einfache Navigation für Menschen mit motorischen Einschränkungen
Klare Sprache und Struktur für bessere Verständlichkeit
Warum jetzt schon handeln?
Rechtliche Sicherheit: Wer früh umsetzt, vermeidet späteren Zeitdruck und teure Nachbesserungen.
Marktvorteil: Rund 10 Mio. Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Barrierefreie Websites erreichen diese Zielgruppe direkt.
SEO & Usability: Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit – klare Strukturen, saubere Codebasis, Bildbeschreibungen – verbessern automatisch auch die Sichtbarkeit bei Google.
Unsere Empfehlung:
Barrierefreiheit ist kein lästiger Zwang, sondern eine Chance. Wer seine Website schon heute entsprechend optimiert, zeigt nicht nur soziale Verantwortung, sondern stärkt auch Reichweite und Kundenbindung. Noch ist Zeit – aber die Unternehmen, die jetzt handeln, sind den anderen einen Schritt voraus. Sprechen Sie uns zur barrierfreien Umgestaltung ihrer Website rechtzeitig an!
Gründer und Inhaber von fach.werk Web & IT Solutions. Seit 2014 im digitalen Marketing, seit 1997 Computermensch. Naturliebhaber, Vespa-Fahrer und Bergisch by Nature. "Reality is lemons and the Internet's my lemonade."
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.
© 2025 fach.werk Web & IT Solutions